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Bearbeiten im elektronischen Postfach, Papierkorb und Löschdatum

Sie können Ihre Dokumente im elektronischen Postfach z. B. herunterladen oder in Ihren Papierkorb verschieben. In der Übersicht zeigen wir Ihnen, was es zu beachten gilt.
Sie können Dokumente im elektronischen Postfach zwischen Posteingang und Papierkorb verschieben. Im Papierkorb sind sie lediglich aus dem Posteingang ausgeblendet, aber nicht endgültig gelöscht. Wir löschen sie erst automatisch am gesetzlich vorgegebenen Löschdatum. Eine frühere Löschung ist nicht möglich. Das Löschdatum gilt unabhängig davon, ob sich das Dokument im Posteingang oder Papierkorb befindet. Möchten Sie es länger aufbewahren, laden Sie es vor diesem Datum herunter und speichern Sie es lokal ab.
Die Aufbewahrungsdauer Ihrer Dokumente im elektronischen Postfach kann nicht beeinflusst werden. Wir als Bank sind an gesetzliche Vorschriften zur Aufbewahrung gebunden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Dokumente herunterzuladen und dauerhaft zu speichern und heruntergeladene Dokumente in den Papierkorb zu verschieben, um eine verbesserte Übersicht im Posteingang zu erzielen.
Sie können im Postfach mehrere Dokumente gleichzeitig auswählen und diese entweder herunterladen, in den Papierkorb verschieben oder als gelesen markieren. Alternativ können Sie auch alle Dokumente auf einmal markieren. Klicken Sie hierfür alle von Ihnen gewünschten Dokumente an. Wählen Sie die gewünschte Funktion im unteren Navigationsbereich aus. Die Aktion wird dann für alle ausgewählten Dokumente ausgeführt.

Im Firmenkundenportal

  1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Firmenkundenportal an, um eine Mehrfachauswahl zur Bearbeitung der Postfachdokumente ausführen zu können.
  2. Wählen Sie ein Postfach aus.
  3. Markieren Sie alle Dokumente, die Sie bearbeiten möchten. Alternativ können Sie herunterscrollen und "Alle geladenen Dokumente auswählen" anklicken.
  4. Scrollen Sie zum unteren Navigationsbereich herunter, um die Aktion "Als gelesen markieren", "Herunterladen" oder "in Papierkorb" auszuführen.
  5. Die Aktion wird für alle ausgewählten Dokumente ausgeführt.
Wenn ein Konto gelöscht wird, muss der letzte Kontoauszug mit dem "Null-Saldo" unter rechtlichen Gesichtspunkten immer papierhaft verschickt werden. Er wird nicht im elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt.
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