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Wofür brauche ich Vollmachten und Berechtigungen?

Vollmacht

Als Vollmacht bezeichnet man die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Die Erteilung einer Vollmacht ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die vom Vollmachtgeber gegenüber dem Bevollmächtigten, oder gegenüber demjenigen, gegenüber dem die Vertretung stattfinden soll (z. B. der Bank gegenüber) erklärt wird.

Berechtigungen

Als Berechtigungen bezeichnet man die Rechte und Befugnisse von Personen auf Bankprodukte (z. B. die Berechtigung für Electronic Banking oder ein Recht zum Einsehen von Kreditkartenumsätzen).

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