Wie gebe ich eine Lastschrift zurück?
Eine Rückgabe einer autorisierten SEPA-Basislastschrift ist innerhalb von acht Wochen nach Belastungsdatum ohne Angaben von Gründen durch den Zahlungspflichtigen möglich. Bei unautorisierten Lastschriften (es liegt kein gültiges oder überhaupt kein SEPA-Mandat vor) hat der Zahlungspflichtige das Recht innerhalb einer Frist von 13 Monaten nach Belastungsdatum seiner Bank mitzuteilen, dass die SEPA-Basislastschrift nicht von ihm autorisiert wurde. Daraufhin wird durch die Bank des Zahlungspflichtigen bei der Bank des Lastschrifteinreichers angefragt und die Vorlage des SEPA-Mandats angefordert. Hierfür hat die Bank des Lastschrifteinreichers 30 Tage Zeit. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, erfolgt die Wiedergutschrift auf dem Konto des Zahlungspflichtigen und die Belastung beim Lastschrifteinreicher.
Für Ihre bei der Commerzbank in Deutschland geführten Konten können Sie Lastschriftrückgaben direkt in Global Payment Plus erfassen. Hierfür benötigen Sie die entsprechende Auftragsart für Ihren Commerzbank-Bankzugang. Für die Erfassung der Rückgabe gehen Sie wie folgt vor.
Im Firmenkundenportal in Global Payment Plus
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Firmenkundenportal an.
- Gehen Sie auf den Reiter "Konten & Zahlungsverkehr" und klicken Sie auf "Global Payment Plus".
- Wählen Sie in Global Payment Plus unter "Konten & Umsätze" den Menüpunkt "Lastschriftrückgabe".
- Wählen Sie ein Konto aus, um sich alle rückgabefähigen Lastschriftbelastungen auf diesem Konto anzeigen zu lassen.
- Selektieren Sie die Lastschriftbelastung(en), die Sie zurückgeben möchten, über die Auswahlbox am linken Rand.
- In einem mitlaufenden Fenster wird Ihnen angezeigt, wie viele Lastschriften ausgewählt wurden. Klicken Sie hier auf "Widerspruch freigeben".
- Geben Sie die Lastschriftrückgabe mit der photoTAN frei.
Am Telefon
- Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Firmenkundenservice.
- Wir werden die Rückgabe, die innerhalb der 8 Wochen nach Belastungsbuchung erfolgt, für Sie durchführen.
Per E-Mail
- Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Firmenkundenservice und geben Sie alle erforderlichen Daten an (Auszugsnummer und Jahr).
- Wir werden die Rückgabe der SEPA-Lastschrift für Sie durchführen.
Ist diese Information hilfreich?
Andere fragten auch:
EU-Sanktionen gegen Russland: Welche Meldepflichten für Geldtransfers gibt es?
Warum ist meine Zahlung nicht beim Begünstigten gutgeschrieben?
Warum wurde meine (Zahlungsverkehrs-) Datei nicht ausgeführt?
Was ist der Unterschied zwischen SEPA-Basis- (Core) und SEPA-Firmenlastschrift (B2B)?
Was ist die Gläubiger Identifikationsnummer (CI)?
Haben Sie die passende Lösung noch nicht gefunden? Dann helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.