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Wie gebe ich eine Lastschrift zurück?

Eine Rückgabe einer autorisierten SEPA-Basislastschrift ist innerhalb von acht Wochen nach Belastungsdatum ohne Angaben von Gründen durch den Zahlungspflichtigen möglich. Bei unautorisierten Lastschriften (es liegt kein gültiges oder überhaupt kein SEPA-Mandat vor) hat der Zahlungspflichtige das Recht innerhalb einer Frist von 13 Monaten nach Belastungsdatum seiner Bank mitzuteilen, dass die SEPA-Basislastschrift nicht von ihm autorisiert wurde. Daraufhin wird durch die Bank des Zahlungspflichtigen bei der Bank des Lastschrifteinreichers angefragt und die Vorlage des SEPA-Mandats angefordert. Hierfür hat die Bank des Lastschrifteinreichers 30 Tage Zeit. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, erfolgt die Wiedergutschrift auf dem Konto des Zahlungspflichtigen und die Belastung beim Lastschrifteinreicher.

Im Firmenkundenportal (nach Log-In)

  1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Firmenkundenportal (nach Log-In) an.
  2. Gehen Sie auf den Reiter "Konten & Zahlungsverkehr" und klicken Sie auf "Global Payment Plus".
  3. Folgen Sie den weiteren Anweisungen.
  4. Schließen Sie die Bearbeitung des Auftrags ab. Sie können die Auftragsdaten anschließend noch einmal kontrollieren und den Auftrag durch Eingabe Ihrer Signatur-PIN einreichen.

Am Telefon

  1. Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Firmenkundenservice.
  2. Wir werden die Rückgabe, die innerhalb der 8 Wochen nach Belastungsbuchung erfolgt, für Sie durchführen.
Hinweis: Für die Beauftragung einer Lastschriftrückgabe aufgrund fehlender Autorisierung durch Sie als Zahler (möglich bis zu 13 Monate nach Buchungsdatum, stellt Ihnen der Firmenkundenservice ein entsprechendes Auftragsformular zur Verfügung. Beachten Sie hierbei, dass eine Rückerstattung in diesen Fällen nur dann erfolgen wird, wenn uns von der Bank des Lastschrifteinreichers innerhalb von 30 Tagen kein gültiges SEPA-Mandat vorgelegt werden konnte.

Per E-Mail

  1. Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Firmenkundenservice und geben Sie alle erforderlichen Daten an (Auszugsnummer und Jahr).
  2. Wir werden die Rückgabe der SEPA-Lastschrift für Sie durchführen.
Hinweis: Bei einer SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Rückgabemöglichkeit durch Zahlungspflichtige.
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