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Welche Meldepflichten muss ich bei Auslandsüberweisungen beachten?

Sowohl für klassische Auslandsüberweisungen als auch für grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen gilt eine Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (die sogenannte AWV-Meldung). Sie gilt für Zahlungen ab 50.000,00 EUR (Gegenwert) und ist von der zur Zahlung verpflichteten Person elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Nähere Informationen zur AWV-Meldepflicht bietet die Deutsche Bundesbank auf ihrer Homepage (PDF) an. Hinweis: Die Meldung kann nur noch elektronisch erfolgen.
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