Hilfebereich Firmenkunden
Hilfebereich

Welche Meldepflichten muss ich bei Auslandsüberweisungen beachten?

Sowohl für klassische Auslandsüberweisungen als auch für grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen gilt eine Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (die sogenannte AWV-Meldung). Sie gilt für Zahlungen ab 12.500,00 EUR (Gegenwert) und ist von der zur Zahlung verpflichteten Person elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Nähere Informationen zur AWV-Meldepflicht bietet die Deutsche Bundesbank auf ihrer Homepage an. Hinweis: Die Meldung kann nur noch elektronisch erfolgen.
Ist diese Information hilfreich?
Haben Sie die passende Lösung noch nicht gefunden? Dann helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.