SEPA-Lastschrift: Allgemeines, Einreichung, Rückgabe und Sperre
Die SEPA-Basislastschrift (Core) und die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) sind Bestandteile des europäischen SEPA-Zahlungsstandards, welcher Lastschriftzahlungen innerhalb des SEPA-Raums ermöglicht.
Die SEPA-Basislastschrift ist für Privatpersonen und Unternehmen geeignet. Zahlungen können bis zu 8 Wochen widerrufen werden, bei unberechtigten Lastschriften sogar bis zu 13 Monate. Bei einer SEPA-Lastschrift zieht die Bank des Zahlungsempfängers / Gläubigers den Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen ein. Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger / Lastschrifteneinreicher hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat, welches diesen zum Einzug des Geldbetrags berechtigt. Ein SEPA-Mandat ist erforderlich, wird aber nicht von der Bank des Zahlers geprüft.
Bei Einreichung von SEPA-Firmenlastschriften muss die zahlungspflichtige Person zwingend ein Non-Consumer sein, was bedeutet, dass sie ausschließlich für Zahlungen zwischen Unternehmen gedacht ist. Im Gegensatz zur Basislastschrift ist eine nachträgliche Rückbuchung hier nicht möglich. Der Zahler kann ein Mandat nur vor der Belastung durch seine Bank überprüfen lassen, sodass die Zahlung endgültig ist. Um eine Firmenlastschrift auszuführen, benötigt der Zahlungsempfänger ein gültiges SEPA-B2B-Mandat. Die Bank des zahlenden Unternehmens ist verpflichtet, das Mandat vor der Ausführung zu prüfen. Dieses Verfahren eignet sich besonders für Geschäftszahlungen wie Lieferantenrechnungen und garantiert endgültige Transaktionen zwischen Unternehmen.
Die Einreichung von SEPA-Lastschriften ist nur beleglos möglich und muss elektronisch erfolgen. Beachten Sie bei Lastschrifteinreichungen die Vorschriften der Geldtransferverordnung. Für das Einziehen von Lastschriften benötigen Sie eine Lastschriftinkassovereinbarung, die Sie bei Ihrer Firmenkundenberatung abschließen können. Mit einer bereits bestehenden Vereinbarung können Sie Lastschriften auch über Ihre eigene Zahlungsverkehrssoftware einreichen. Sie können die Lastschrifteinreichung z. B. über Global Payment Plus (oder eine alternative Zahlungsverkehrssoftware) durchführen.
Im Firmenkundenportal in Global Payment Plus
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Melden Sie sich mit Ihren Anmeldedaten im Firmenkundenportal an, um eine SEPA-Lastschrift einreichen zu können.
Klicken Sie in Global Payment Plus auf "Neuer Auftrag" und wählen "SEPA-Lastschrift" aus.
Wählen Sie das Auftraggeberkonto aus.
Vervollständigen Sie die weiteren Daten und geben Sie den Auftrag mit photoTAN frei.
Lastschriftrückgaben für Ihre in Deutschland geführten Commerzbank-Konten können direkt in Global Payment Plus erfasst werden. Hierfür benötigen Sie die entsprechende Auftragsart für Ihren Commerzbank-Bankzugang. Gehen Sie für die Erfassung der Rückgabe wie folgt vor.
Im Firmenkundenportal in Global Payment Plus
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Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Firmenkundenportal an, um eine Lastschrift zurückgeben zu können.
Wählen Sie in Global Payment Plus unter "Konten & Umsätze" den Menüpunkt "Lastschriftrückgabe".
Wählen Sie ein Konto aus, um sich alle rückgabefähigen Lastschriftbelastungen auf diesem Konto anzeigen zu lassen.
Selektieren Sie die Lastschriftbelastung(en), die Sie zurückgeben möchten, über die Auswahlbox am linken Rand.
In einem mitlaufenden Fenster wird Ihnen angezeigt, wie viele Lastschriften ausgewählt wurden. Klicken Sie hier auf "Widerspruch freigeben".
Geben Sie die Lastschriftrückgabe mit photoTAN frei.
Am Telefon oder per E-Mail
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Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Firmenkundenservice und geben Sie alle erforderlichen Daten an (Auszugsnummer und Jahr).
Wir werden eine Rückgabe, die innerhalb von 8 Wochen nach Belastungsbuchung erfolgt, für Sie durchführen. Für die Rückgabe einer SEPA-Lastschrift aufgrund fehlender Autorisierung stellen wir Ihnen ein passendes Auftragsformular bereit.
Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Bei unautorisierten Lastschriften, bei denen kein gültiges oder gar kein SEPA-Mandat vorliegt, kann der Zahlungspflichtige innerhalb von 13 Monaten nach Belastung seine Bank informieren. Die Bank des Zahlungspflichtigen fordert daraufhin das SEPA-Mandat bei der Bank des Lastschrifteinreichers an. Die Bank des Lastschrifteinreichers hat 30 Tage Zeit, diesen Nachweis zu erbringen. Kann kein Mandat vorgelegt werden, wird der Betrag dem Zahlungspflichtigen gutgeschrieben und der Lastschrifteinreicher belastet.
Bei einer SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Rückgabemöglichkeit durch Zahlungspflichtige.
Sie können grundsätzlich eine Sperre für SEPA-Basislastschriften einrichten. Mit unserem Formular sperren Sie ein konkretes SEPA-Basislastschriftmandat für die Zukunft. Bereits gebuchte oder vorgemerkte Lastschrifteinreichungen bleiben unberührt. Eine Sperre für SEPA-Firmenlastschriftmandate ist aufgrund der Mandatsprüfung durch die Bank des Zahlungspflichtigen nicht möglich.
Im Formular stehen die nachfolgenden Sperroptionen zur Verfügung. Wenn Sie mehrere Mandate sperren lassen möchten, verwenden Sie jeweils ein neues Formular.
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Sperre eines bestimmten Mandats anhand der Gläubiger-ID und Mandatsreferenz.
Sperre eines bestimmten Zahlungsempfängers anhand der IBAN oder Gläubiger-ID.
Sperre von bestimmten Ländern.
Begrenzung auf einmalige Einlösung in einem bestimmten Zeitraum (aufgrund der Komplexität nicht zu empfehlen).
Begrenzung auf einen bestimmten, maximalen Betrag.
Generelle Sperre eines Kontos für alle SEPA-Basislastschriften.
Per E-Mail oder am Telefon
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Wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch an Ihren zuständigen Firmenkundenservice.
Wir stellen Ihnen ein Formular zur Sperrung einer SEPA-Lastschrift bereit.
Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei uns ein.
Die Einhaltung von Cut-off-Zeiten garantiert eine taggleiche Verarbeitung von Zahlungen oder Dateien. Die Cut-off-Zeiten für in Deutschland eingereichte SEPA-Basislastschriften sowie SEPA-Firmenlastschriften finden Sie in der Übersicht für Cut-off-Zeiten (PDF).
Zur Einreichung einer SEPA-Lastschrift benötigt der Einreicher eine Identifikationsnummer (den sog. Client-Identifier), die im Mandat anzugeben ist. Sie können den Client-Identifier bei der Bundesbank online beantragen. Die Gläubiger-ID dient zur eindeutigen Identifikation des Lastschriftengläubigers / Lastschrifteinreichers.
Weiterführende Informationen
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Liegt Ihnen kein SEPA-Lastschriftmandat vor, wenden Sie sich an Ihren Firmenkundenservice. Dieser stellt Ihnen ein Mandat gemäß den formalen Anforderungen zur Verfügung.
Voraussetzung für eine SEPA-Lastschrift ist die explizite Aufnahme dieser Auftragsart (CDD für Basislastschriften, CDB für Firmenlastschriften) in Ihren Vollmachten für den elektronischen Zahlungsverkehr. Falls Sie Lastschriften nicht einreichen können, wenden Sie sich an Ihre zuständige Firmenkundenberatung.
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