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Wie reiche ich eine SEPA-Lastschrift ein?

Die Einreichung von SEPA-Lastschriften ist nur beleglos möglich. Firmenkunden können Lastschriften beispielsweise über Global Payment Plus einreichen.

Im Firmenkundenportal in Global Payment Plus

  1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Firmenkundenportal an.
  2. Gehen Sie auf den Reiter "Konten & Zahlungsverkehr" und klicken Sie auf "Global Payment Plus".
  3. Klicken Sie in Global Payment Plus auf "Neuer Auftrag" und wählen Sie "SEPA-Überweisung" aus.
  4. Wählen Sie das Auftraggeberkonto aus.
  5. Aktivieren Sie unter "Ausführungsart" die Auswahl "Eilig".
  6. Vervollständigen Sie die weiteren Daten und geben Sie den Auftrag mit der photoTAN frei.
Hinweis: Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Zahlungen innerhalb des SEPA-Geltungsbereiches genutzt und ausschließlich in Euro beauftragt bzw. durchgeführt werden.

Weiterführende Informationen

  • Voraussetzung für das Einziehen von Lastschriften ist eine Lastschriftinkassovereinbarung, welche Sie bei Ihrer zuständigen Firmenkundenberatung abschließen können.
  • Die Einreichung einer SEPA-Lastschrift ist auch mit einer alternativen Zahlungsverkehrssoftware möglich.
  • Sollten Sie bereits eine Lastschriftinkassovereinbarung abgeschlossen haben, können Sie Lastschrifteinreichungen auch über Ihre eigene Zahlungsverkehrssoftware ausführen.
  • Bei Einreichung von SEPA-Firmenlastschriften muss der / die Zahlungspflichtige zwingend ein Non-Consumer sein.
  • Sollte Ihnen kein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, so wenden Sie sich an Ihren zuständigen Firmenkundenservice. Dieser sendet Ihnen ein entsprechendes Mandat zu, welches den formalen Anforderungen entspricht.
  • Beleghafte Lastschrifteinreichungen sind generell nicht möglich, SEPA-Lastschriften müssen elektronisch eingereicht werden.
  • Voraussetzung für eine SEPA-Lastschrift ist die explizite Aufnahme dieser Auftragsart (CDD für Basislastschriften, CDB für Firmenlastschriften) in Ihren Vollmachten für den elektronischen Zahlungsverkehr. Falls Sie keine Möglichkeit haben, Lastschriften einzureichen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Firmenkundenberatung.
  • Bei den Lastschrifteinreichungen beachten Sie die Vorschriften der Geldtransferverordnung.
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