Welche Arten von Vollmachten gibt es im Firmenkundenportal (nach Log-In)?
Mit Vergabe von Vollmachten erhalten bevollmächtigte Personen automatisch Berechtigungen zur Nutzung entsprechender Standard-Funktionen in unserem Firmenkundenportal (nach Log-In). Im Firmenkundenportal (nach Log-In) gibt es folgende Arten von Vollmachten:
Mit der Bankvollmacht kann einem Vollmachtnehmer die Verfügung über sämtliche bestehende und künftige Konten und Depots, die bei der Commerzbank AG für den Vertragspartner geführt werden, ermöglicht werden. Darüber hinaus können Kreditverträge mit Wirkung für und gegen den Vertragspartner abgeschlossen, geändert und beendet werden. Diese Vollmacht beinhaltet keine Electronic Banking Rechte.
Die Erweiterte Vollmacht beinhaltet die Bankvollmacht und:
- Erweiterungen zum Electronic Banking (DFÜ); SEPA Lastschrift, Überweisungen und Abruf von Informationen
- Anlage- und Risikomanagement: Abschluss, Änderung und Beendigung von Wertpapiertransaktionen, Devisenkassa- /Devisentermin- /Devisenswapgeschäften und Einlagengeschäften
Die Electronic Banking Vollmacht ermöglicht Ihnen das Einreichen von elektronischen Zahlungsaufträgen mittels EBICS.
Die Vollmacht zum Abschluss von Geschäften versetzt den Bevollmächtigten in die Lage folgende Geschäfte zu tätigen:
- Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, Abschluss von Devisenkassageschäften, Abschluss von Devisenkassa-/Devisentermin-/Devisenswapgeschäften, Vornahme von börslichen oder außerbörslichen (OTC) Kassa- oder Termingeschäften (Fest- bzw. Optionsgeschäfte), Emissionszertifikate, Edelmetallleihe und -deposit, Enhanced Deposit sowie Abschluss von Einlagengeschäften (Tages- und Termineinlagen im In- und Ausland) sowie strukturierten Einlagen.
- Für die oben angegebenen Geschäfte benötigte (Unter-)Konten eröffnen und Sicherheiten zu Gunsten der Bank stellen, Rechte aus oben angegebenen Geschäften ausüben sowie Verpflichtungen aus diesen Geschäften zu Lasten Ihres Kontos bzw. Depots erfüllen.
- Im Zusammenhang mit diesen Geschäften erteilte Bestätigungen, Abrechnungen, Kontoauszüge, Aufstellungen und sonstige Schriftstücke für den Vollmachtgeber entgegennehmen, prüfen und anerkennen.
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