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Kann ich die Freigabe einer Anlage nur allein vornehmen?

Grundsätzliche Voraussetzung ist das Vorhandensein einer entsprechenden Vollmacht. Diese muss entweder eine Einzelverfügungsberechtigung (beispielsweise Bankvollmacht, erweiterte Vollmacht oder sonstige Vollmachten) oder eine allgemeine Verfügungsberechtigung enthalten. Letztere würde zu einer gemeinschaftlichen Freigabe mit einer weiteren bevollmächtigten Person in der Auftragsübersicht führen. Hier kann der zweite Berechtigte neben einer Bestätigung auch Anpassungen der Daten beziehungsweise eine Löschung des kompletten Auftrags vornehmen.
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