Hilfebereich Firmenkunden
Hilfebereich

Kann ich die Freigabe einer Anlage nur allein vornehmen?

Grundsätzliche Voraussetzung ist das Vorhandensein einer entsprechenden Vollmacht. Diese muss entweder eine Einzelverfügungsberechtigung (beispielsweise Bankvollmacht, erweiterte Vollmacht oder sonstige Vollmachten) oder eine allgemeine Verfügungsberechtigung enthalten. Letztere würde zu einer gemeinschaftlichen Freigabe mit einer weiteren bevollmächtigten Person in der Auftragsübersicht führen. Hier kann der zweite Berechtigte neben einer Bestätigung auch Anpassungen der Daten beziehungsweise eine Löschung des kompletten Auftrags vornehmen.
Ist diese Information hilfreich?
Haben Sie die passende Lösung noch nicht gefunden? Dann helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Haben Sie noch Fragen?
Wir sind gerne für Sie da - telefonisch oder per E-Mail.
Kontaktformular
Mit dem Kontaktformular können Sie zu einer Auswahl von Themen mit uns in Verbindung treten. Wir werden Ihre Anfrage zeitnah beantworten.Kontaktformular
Telefon
Halten Sie Ihre numerische Teilnehmernummer bereit, damit wir Ihr Anliegen direkt bearbeiten können. Wir unterstützen Sie gerne während unserer Servicezeiten von Mo. - Fr. zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.Firmenkunden-Hotline: : +49 69 136 263 60Die Rufnummern sowie Servicezeiten unserer weiteren Hotlines finden Sie in unserem Firmenkundenportal.Hotlines