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EU-Sanktionen gegen Russland: Welche Meldepflichten für Geldtransfers gibt es?

Seit Beginn des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine im Februar 2022 wurden die restriktiven Maßnahmen gegen Russland seitens der EU in mehreren Sanktionspaketen erheblich ausgeweitet. Mit dem 12. Sanktionspaket vom 18. Dezember 2023 hat die Europäische Union ein Notifizierungsverfahren für Geldtransfers eingeführt. Aufgrund dessen unterliegen betroffene Unternehmen als auch deren Banken einer Meldepflicht. Ob Sie dieser Meldepflicht unterliegen, können Sie unserer PDF-Datei zur Meldepflicht für Geldtransfers entnehmen.

Haben Sie russische Anteilseigner? Bitte informieren Sie uns! 

Im Hinblick auf unsere Meldepflicht als Kreditinstitut informieren Sie uns bitte, falls Ihre Eigentumsrechte unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 40 Prozent gehalten werden von:
  • in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
  • russischen Staatsangehörigen, oder
  • in Russland ansässigen natürlichen Personen.
Wenn Sie Zugriff auf unser Firmenkundenportal haben, können Sie diese Informationen hier hinterlegen. Alternativ können Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater kontaktieren.
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