Bin ich eine LEI-pflichtige Person?
Wir sind aufgrund der MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) Richtlinie gesetzlich verpflichtet, alle für Sie ausgeführten meldepflichtigen Transaktionen in Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten an die Aufsichtsbehörde zu melden. Für diese Identifizierung benötigen Sie einen sogenannten Client Identifier (CI).
LEI-pflichtig sind grundsätzlich:
- alle juristischen Personen
- Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
- eingetragene Kaufleute (e. K.)
- Personengesellschaften (z. B. GbR)
- natürliche Personen, die entsprechende Geschäfte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit abschließen, wie z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Landwirte
- Soweit wir als Depotbank Kaufaufträge von Ihnen für den Bezug neuer Fondsanteile an die Fondsgesellschaft weitergeben oder Ihre Verkaufsaufträge durch Rückgabe der Fondsanteile an die Fondsgesellschaft ausführen
- Depotüberträge ohne Gläubigerwechsel
- Wenn Sie auch zukünftig nicht vorhaben, andere Wertpapiere (z. B. ETFs oder Aktien) zu kaufen oder die Fondsanteile aus seinem Besitz über die Börse oder den Direkthandel zu verkaufen
Weiterführende Informationen
- Sie müssen einen LEI (Legal Entity Identifier) selbstständig beantragen.
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